Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Tätigkeiten aus dem Bereich Werbeagentur
1. Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten ab 1.2.2020. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Werbeagentur Michael Brantner ( im Folgenden „AGENTUR“) genannt.
1.2. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese AGB vorbehaltlos. Von diesen AGB abweichende Regelungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden auch dann nicht anerkannt, wenn diesen nicht noch einmal ausdrücklich widersprochen wird.
1.3. Die Angebote der AGENTUR sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, das die AGENTUR den Auftrag schriftlich per Post oder per E-Mail bestätigt oder die AGENTUR mit Wissen des Kunden beginnt, den Auftrag auszuführen.
1.4. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB treten mit Übermittlung an den Kunden in Kraft.
2. Leistung und Leistungsänderung
2.1. Gegenstand eines Auftrags können insbesondere sein:
- Beratungs-, Konzeptions- und Designleistungen
- Konzeption, Organisation und Durchführung von
- Veranstaltungen, Märkten und Messen (Veranstaltungsmanagement)
- Programmierleistungen
- Trainingsleistungen
- Supportleistungen
- Hosting
- SEO Arbeiten
- Content Management Installationen am Kundenserver
- sonstige Dienstleistungen im Rahmen von Online- Projekten oder anderer werblicher Maßnahmen
2.2. Grundlage für die Erstellung von Online-Projekten/Leistungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die die AGENTUR aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich durch Unterschrift oder E-Mail freizugeben.
2.3. Für Projekte geringerer Komplexität, für die keine Leistungsbeschreibung erstellt wurde, gilt der Leistungsumfang laut schriftlichem Angebot von der AGENTUR als Vertragsgrundlage.
2.4. Später auftretende Änderungswünsche (von der Leistungsbeschreibung abweichend Änderungswünsche) des Kunden führen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen. Die AGENTUR legt für die gewünschten Änderungen ein Zusatzangebot, gegebenenfalls mit einer Änderung des Projektzeitplans. Dieses Angebot muss vom Kunden schriftlich (per Post oder E-Mail) bestätigt werden um Gültigkeit zu erlangen. Eine Zusatzleistung kann auch konkludent beauftragt werden, wenn diese auf Kundenwunsch erfolgt, die AGENTUR mit der Ausführung beginnt und der Kunde dieser nicht schriftlich widerspricht.
2.5. Wird von der AGENTUR zur Umsetzung des Projektes lizenzierte Software von Dritten verwendet, bestätigt der Kunde die Kenntnis des von der AGENTUR mitgeteilten Leistungsumfanges und der Lizenzvereinbarungen dieser Software. Die AGENTUR leistet für die Funktionalität und Fehlerfreiheit dieser Software keine Gewähr. Allfällige Ansprüche gegen die gegen den Hersteller bestehen tritt die AGENTUR an den Kunden ab.
2.6. Wird im Rahmen des Online-Projektes/der Leistungen des Projektes sogenannte „Open Source“ Software eingesetzt, so übernimmt die AGENTUR keine wie immer geartete Gewähr für die Funktionalität oder auch die weitere Funktionalität und Wartung dieser Software. Die für diese Software vom Urheber angegebenen Nutzungs- und/oder Lizenzbedingungen sind vom Kunden zu beachten.
2.7. Die AGENTUR weist ausdrücklich darauf hin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd. Bundesgesetztes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes – BGStG) nicht in den Angeboten enthalten ist, sofern dies nicht explizit vereinbart wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen.
2.7.1. Die AGENTUR ist nicht verpflichtet, Dateien, Datenträger und Daten mit dem Erstellercode (zB Photoshop, Flash, Indesign, Illustrator, Computercode) herauszugeben. Auf Wunsch des Kunden kann die AGENTUR diese jedoch aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung sowie zusätzlicher Vergütung diese herausgeben.
2.8. Die Leistungen von der AGENTUR sind teilbar.
2.9. Eine rechtliche Überprüfung des Projektes auf Gesetzeskonformität ist nicht Teil des Auftrages und obliegt ausschließlich dem Kunden.
2.10. Die AGENTUR ist auf eigenes Risiko ermächtigt, Dritte mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertrag zu beauftragen oder den Auftrag zur Gänze weiterzugeben.
2.11. Social Media Kanäle: Die AGENTUR weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und Werbeauftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und Werbeauftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die AGENTUR arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die AGENTUR beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die AGENTUR vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die AGENTUR dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die AGENTUR treten der potentielle Kunde und die AGENTUR in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die AGENTUR bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive
Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine
Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der AGENTUR ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigen, signifikant und grundlegend sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der AGENTUR im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Kor-rektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der AGENTUR Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der AGENTUR binnen 7 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die AGENTUR dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die AGENTUR dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen, hinsichtlich Konzept- und Ideenschutz, aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der AGENTUR ein.
3.9 Die AGENTUR ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die AGENTUR und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
3.10 Die AGENTUR ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
4. Mitwirkungspflicht des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, der AGENTUR alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die ihm erst während der Tätigkeit von die AGENTUR bekannt werden.
4.2. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm übergebenen Softwareprodukte und Datenträger keine Viren oder ähnlichen schädlichen Programme enthalten und diesbezüglich anhand eines zum Zeitpunkt der Übergabe aktuellen Virenschutzes überprüft sind.
4.3. Ebenso hat der Kunde von ihm bereitgestellte oder selbst eingegebene Inhalte auf ihre rechtlich, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Die AGENTUR haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten. Dieses ist vom Kunden gesondert zu überprüfen und die AGENTUR bei einer allfälligen Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten.
4.4. Ist die Entwicklung von Schnittstellen zu anderen Systemen des Kunden oder Dritter erforderlich (Dritter Teil des Vertrags) ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig eine genaue Definition des Datenmodells und der Zugriffs- und Abgleichsmethoden sowie entsprechende Testdaten bereitzustellen und auf seine Kosten ausreichende und kompetente Unterstützung durch einen Spezialisten des anzubindenden Systems bereitzustellen um die AGENTUR zu ermöglichen, im geforderten Umfang und Zeitplan die Schnittstelle zu entwickeln und zu testen.
4.5. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche geltenden Bestimmungen einzuhalten, wie insbesondere auch die DSGVO, das DSG, das eCommerce-Gesetz und das TKG und hält die AGENTUR im Falle einer Inanspruchnahme aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes schad- und klaglos. Eine rechtliche Überprüfung des von der AGENTUR ausgearbeiteten Online-Projektes/der Leistungen obliegt ausschließlich dem Kunden und wird jegliche Haftung von die AGENTUR diesbezüglich ausgeschlossen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Sämtliche in den Angeboten oder im gesamten Schriftverkehr enthaltenen Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer.
5.2. Sofern kein Pauschalpreis für Leistungen vereinbart wurde, wird der Arbeitsaufwand zu den bei Projektbeginn vereinbarten Stundensätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von der AGENTUR zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
5.3. Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, werden die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
5.4. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich zum Monatsende. Abweichend davon ist die AGENTUR berechtigt, Anzahlungen und Teilzahlungen zu verlangen sowie bei Dauerschuldverhältnissen (wie zB Support- und Betriebsvereinbarung) je Quartal im Voraus abzurechnen.
5.5. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig.
5.6. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung und
Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die AGENTUR. Nach der ersten erfolglosen Mahnung ist die
AGENTUR berechtigt, die laufenden Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder das Online-Projekt/die Leistungen offline zu setzen und/oder das Vertragsverhältnis unbeschadet der Verrechnung erbrachter Leistungen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Alle damit verbundenen Kosten sowie des der AGENTUR entstandene Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen.
5.7. Bei Zahlungsverzug werden Verzugs-Zinsen gemäß §456 UGB, unternehmerische Zinsen, verrechnet. Weiters ist die AGENTUR berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten zusätzlich zu verrechnen.
5.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.
5.9. Der Kunde darf Gegenforderungen der AGENTUR nicht aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5.10. Die Leistung steht bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von die AGENTUR. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist die AGENTUR insbesondere auch berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und Online-Projekte offline zu stellen und übergebene Gegenstände zurückzuholen. Die Ausübung des Eigentumvorbehalts stellt keinen automatischen Vertragsrücktritt dar.
6. Termine, Fristen, Laufzeit und Leistungshindernisse
6.1. Die AGENTUR ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) einzuhalten.
6.2. Die vereinbarten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von der AGENTUR angegebenen Terminen alle seinerseits notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
6.3. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von der AGENTUR nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug durch die AGENTUR führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
6.4. Kann die AGENTUR den vereinbarten Liefertermin aus Hinderungsgründen, die die AGENTUR nicht zu vertreten hat (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten, neue rechtliche Rahmenbedingungen, Probleme mit Produkten Dritter (zB Software anderer Hersteller, etc.) nicht einhalten, so wird die AGENTUR den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde ist in diesen Fällen zum Rücktritt nicht berechtigt, sondern verpflichtet die Rahmenbedingungen für die AGENTUR herzustellen und beispielsweise störende oder fehlerhafte Programme/Software anderer Hersteller zu entfernen. Lässt sich in den genannten Fällen nicht absehen, dass die AGENTUR seine Leistungen innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 4 Monaten erbringen wird können, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt. Entsprechendes gilt, wenn die Hinderungsgründe nach Ablauf von 4 Monaten seit der Mitteilung von der
AGENTUR noch bestehen. In diesem Fall ist die AGENTUR berechtigt, allfällige Teilfertigstellungen des Projekts an den Kunden zu verrechnen sowie im Falle des Verschuldens seitens des Kunden auch Schadensersatz geltend zu machen.
6.5. Für Dauerschuldverhältnisse (z.B. Support- und Betriebsvereinbarung) gilt: Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende schriftlich per Brief gekündigt werden. Ein E-Mail gilt nicht als schriftliche Kündigung in diesem Sinn. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Datum des Poststempels. Darüber hinaus kann jede Partei den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund lösen. Auch in diesem Fall ist die AGENTUR berechtigt, allfällige Teilfertigstellungen des Projekts an den Kunden zu verrechnen.
6.5.1. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Vertragsparteien trotz Mahnung und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, mindestens einer einwöchig schriftlich gesetzten Nachfrist gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrags verstößt, wenn über das Vermögen einer der Vertragsparteien ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Vermögens unterbleibt. Im Übrigen gilt Punkt 5.4.
6.5.2. Ein weiterer wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die AGENTUR aus technischen Gründen das Online-Projekt/die Leistungen nicht mehr sicher und wirtschaftlich betreiben kann (z.B. wenn die dem Projekt zugrundeliegende Software oder die benutzte Hardware oder das benutzte Betriebssystem technisch veraltet ist) und der Kunde das Angebot von der AGENTUR zum technischen Upgrade oder Relaunch abgelehnt hat.
6.6. Im Falle des Hostings durch die AGENTUR bemüht sich die AGENTUR sicherzustellen, dass der Zugriff auf die Programme und Inhalte ohne Unterbrechung möglich ist, dies kann aber aus technischer Sicht nicht garantiert werden. Ein Ausfall von Servern, Seiten oder Webservices kann nicht zur Gänze ausgeschlossen werden. Die AGENTUR wird in diesem Fall ehestmögliche Abhilfe gegen die technischen Probleme schaffen. Sollten dem Kunden durch die Unterbrechung Schäden entstehen, haftet die AGENTUR aber auch in diesem Fall nur für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtenverletzung.
7. Abnahme
7.1. Individuell erstellte Online-Projekte/Leistungen bedürfen für das jeweils betroffene Arbeitspaket einer Abnahme spätestens binnen der in der Leistungsbeschreibung dafür festgesetzten Frist durch den Kunden. Diese wird in einem Protokoll vom Kunden bestätigt (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls mittels vom Kunden zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Kunden den vereinbarten Zeitraum ohne Abnahme verstreichen, so gilt das gelieferte Arbeitspaket mit dem Enddatum des genannten Zeitraums als abgenommen.
7.2. Bei Einsatz des Online-Projektes/der Leistungen im Echtbetrieb durch den Kunden gilt dieses ebenfalls als abgenommen.
7.3. Weiters gilt das Online-Projekt/die Leistungen als abgenommen, wenn die AGENTUR dem Kunden schriftlich eine Frist zur Abnahme setzt und der Kunde diese ungenützt verstreichen lässt.
7.4. Etwa auftretende Mängel, z.B. das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Kunden schriftlich ausreichend dokumentiert ehestmöglich an die AGENTUR schriftlich (via E-Mail oder Brief) zu melden, die um eine raschestmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
7.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme der Leistungen wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
8. Mängel und Gewährleistung
8.1. Die AGENTUR gewährleistet, dass ihre Leistungen die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern dieses auf dem in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Betriebssystem auf einem Server mit der in der Leistungsbeschreibung definierten technischen Mindestausstattung genutzt wird.
8.2. Voraussetzung für eine allfällige Fehlerbeseitigung ist, dass
der Kunde den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung schriftlich beschreibt und dieser für die AGENTUR bestimmbar ist;
der Kunde der AGENTUR alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt;
der Kunde oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat;
das Online-Projekt unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Leistungsbeschreibung betrieben wird.
8.3. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der AGENTUR alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat.
8.4. Die Beweislastumkehr gemäß §924 AGB zu Lasten von der AGENTUR ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergangszeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
8.5. Kommt der Kunde seiner Rügepflicht nicht unverzüglich ab Manifestierung des Mangels nach, so erlischt der Anspruch auf Gewährleistung.
8.6. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von der AGENTUR zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von der AGENTUR durchgeführt.
8.7. Kosten für Hilfestellung Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der AGENTUR gegen Berechnung des konkreten Aufwandes durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
8.8. Ferner übernimmt die AGENTUR keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, oder anormale Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.
8.9. Für Programmteile, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die AGENTUR.
8.10. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
8.11. Die Ansprüche des Kunden gegen die AGENTUR aufgrund der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist in der Höhe nach mit dem Auftragswert beschränkt.
8.12. Sofern in einer zusätzlich abgeschlossenen Support- und Betriebsvereinbarung nicht anders vereinbart verjähren alle Gewährleistungsansprüche in sechs (6) Monaten ab Abnahme gemäß Punkt 6.
9. Rücktrittsrecht und Storno
9.1. Für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von der AGENTUR ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer der Komplexität des Projektes angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden trifft.
9.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Störungen in IT Infrastrukturen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von der AGENTUR liegen, entbinden die AGENTUR von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
9.3. Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von der AGENTUR möglich. Ist die AGENTUR mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen. Diese Stornogebühr unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht und lässt allfällige Schadenersatzansprüche unberührt.
9.4. Sowohl im Falle des Rücktritts als auch bei Stornierung ist die AGENTUR berechtigt, allfällige Teilfertigstellungen des Projektes an den Kunden zu verrechnen.
10. Haftung und Schadenersatz
10.1. Der Kunde haftet der AGENTUR insbesondere für die Richtigkeit sämtlicher von ihm getätigter Angaben.
10.2. Die AGENTUR haftet dem Kunden für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der AGENTUR beigezogene Dritte zurückzuführen sind.
10.3. Die AGENTUR haftet nicht für einen bestimmten Erfolg der Online-Projekte/der Leistungen oder einen bestimmten wirtschaftlichen Nutzen seitens des Kunden. Allfällige Prognosen oder Präsentationen oder Referenzdarstellungen seitens die AGENTURsind unverbindlich.
10.4. Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10.5. Ist die AGENTUR mit der Erstellung von Software für die Nutzung in einer bestimmten technischen Infrastruktur (zB auf einer bestimmten Onlineplattform) oder mit einem bestimmten Content Management System (zB WordPress) oder unter der Nutzung bestimmter Extensions oder Plugins dieses Content Management Systems beauftragt, entwickelt sie die Software auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen technischen Gegebenheiten. Sie haftet nicht dafür, dass die Software aus Gründen, die in der Sphäre des Betreibers dieser Infrastruktur oder Herstellers dieser Software liegen, zeitweise oder permanent nicht (mehr) funktioniert.
10.6. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.2. nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung dieser Daten begrenzt bis maximal 10% der Auftragssumme je Schadensfall, in Summe jedoch maximal EUR 10.000,00.
10.7. Dem Kunden ist bewusst, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit bestehen kann, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko fällt nicht in den Verantwortungsbereich der AGENTUR.
10.8. Die AGENTUR haftet nicht für Schädigungen oder Missbrauch durch Dritte (zB Hacker-Angriffe oder eingeschleuste Schad-Software).
10.9. Die AGENTUR haftet nicht für die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalte, weder für deren Vollständigkeit noch Richtigkeit. Sollte die AGENTUR aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen von Dritten in Anspruch genommen werden, hält der Kunde die AGENTUR dafür schad- und klaglos.
10.10. Die Haftung von die AGENTUR ist der Höhe nach mit dem Auftragswert beschränkt.
10.11. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
10.12. Weitergehende als die in diesen AGB genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
10.13. Der Kunde hat Schäden unverzüglich der AGENTUR (schriftlich) mitzuteilen. Ein Unterlassen der Rügepflicht zieht einen Haftungsausschluss nach sich, dies gilt auch für krass grobe Fahrlässigkeit.
10.14. Haftungsansprüche verjähren nach 6 Monaten.
10.15. Die Beweislastumkehr hinsichtlich des Verschuldens für Schäden durch die AGENTUR wird ausgeschlossen.
11. Rechte Dritter
11.1. Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutz- oder Urheberrechte Dritter beeinträchtigt und haftet die AGENTUR dafür nach Vertrag oder Gesetz, so hat die AGENTUR in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, entweder nach Wahl von die AGENTUR entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder aber die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.
11.2. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist die
AGENTUR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Preisminderung zu.
11.3. Die in diesem Punkt 10. genannten Verpflichtungen von der AGENTUR sind vorbehaltlich von Punkt 9. für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn der Kunde die AGENTUR unverzüglich und schriftlich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet sowie alle Abwehrmaßnahmen und Vereinbarungen im Verhältnis mit dem Dritten mit der AGENTUR abstimmt und die Rechtsverletzung nicht auf kundenseitig bereitgestellten Programmen oder Daten oder darauf beruht, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen und darin enthaltene Datenbestände unter anderen als in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen oder nicht in einer von der AGENTUR gelieferten gültigen, unveränderten Originalfassung benutzt wurden.
11.4. Sofern der Kunde der AGENTUR Materialien für die Durchführung des Vertrages zur Verfügung stellt, steht dieser dafür ein, dass die Materialien frei von Schutzrechten Dritter sind und auch keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Der Kunde stellt die AGENTUR hiermit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung solcher Rechte beruhen.
12. Laufender Betrieb
12.1. Wenn eine zusätzliche Support- und Betriebsvereinbarung für das gegenständliche Online-Projekt/die Leistung zwischen dem Kunden und der AGENTUR abgeschlossen wurde, gelten die Bestimmungen dieser Support- und Betriebsvereinbarung hinsichtlich:
- Hosting
- Datensicherung
- Projektwartung
- SupportGewährleistung
12.2. Die AGENTUR ist berechtigt, Support- und Betriebsvereinbarungen einer jährlichen Indexanpassung, jeweils am Beginn des Servicejahres, bezogen auf den Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des erstmaligen Vertragsabschlusses zu unterziehen.
12.3. Sollte bei einem Online-Projekt keine gesonderte Support- und Betriebsvereinbarung abgeschlossen worden sein und das Projekt auf einem vom Kunden bereitgestellten oder angemieteten Server oder Webspace gehostet werden, ist der Kunde dafür verantwortlich, auf seine Kosten regelmäßig Datensicherungen seines Projektes zu erstellen und sowohl das Server-Betriebssystem als auch das dem Online-Projekt zugrunde liegende Content Management System und alle darin verwendeten Extensions und Plugins aktuell zu halten um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Allfällige daraus resultierende Schäden sind alleine vom Kunden zu tragen.
12.4. Mit der Migration eines Online-Projektes/der Leistungen auf einen vom Kunden bereitgestellten oder angemieteten Server oder Webspace gilt das Projekt als abgenommen. Sollte es im Laufe der Gewährleistungsfrist zu Fehlern kommen, die auf Versäumnisse des Kunden unter Punkt 11.2. zurückzuführen sind, so ist die AGENTUR von der Gewährleistung entbunden.
12.5. Im Falle der Kündigung einer für das Projekt abgeschlossenen Support- und Betriebsvereinbarung durch einen Vertragspartner wird die AGENTUR dem Kunden die technischen Voraussetzungen für den oder die Server bekanntgeben auf dem der Kunde das Projekt selbst weiter betreiben kann. Weiters wird die AGENTUR dem Kunden ein Angebot für die Migration des Projektes auf die neue vom Kunden bereitzustellende Infrastruktur legen. Je nach den Spezifika dieses Projektes kann dieses Angebot nach Wahl von die AGENTUR entweder die Bereitstellung des erforderlichen Programmcodes und der Datenbank oder auch die aktive Migration samt Test auf der neuen Infrastruktur umfassen. Sollte das gegenständliche Online-Projekt mit einem Content Management System entwickelt worden sein für das es keine aktuellen Versionen mehr gibt, kann die AGENTUR nach gesonderter Vereinbarung ein statisches Abbild der Website erstellen und dieses dem Kunden bereitstellen.
13. Urheberrecht, Nutzungsrecht und Referenznennung
13.1. Die AGENTUR erteilt dem Kunden nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Software und das Design zu verwenden und sämtliche auf der Grundlage des Vertrages von die AGENTUR erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen Gebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben bei der AGENTUR.
13.2. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Erstellung des Projektes werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von der AGENTUR zieht Schadenersatzansprüche von der AGENTUR gegen den Kunden nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
13.3. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Daten-
sicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritte enthalten ist und, dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.
13.4. Sollte für die Herstellung von Schnittstellen zum gegenständlichen Online-Projekt/den Leistungen die Offenlegung des Datenmodells oder anderer technischer Details erforderlich sein, ist dies vom Kunden bei die
AGENTUR kostenpflichtig zu beauftragen.
13.5. Wird dem Kunden im Rahmen eines Online-Projektes/von Leistungen eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB Standardsoftware eines CMS Herstellers), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechtes nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller) und verpflichtet sich der Kunde die Lizenzbestimmungen des Herstellers einzuhalten und der AGENTUR im Falle der Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten.
13.6. Der Kunde wird alle Schutzvermerke sowie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf die Urheber.
13.7. Die AGENTUR kann die Zusammenarbeit sowie die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit dem Kunden aktiv als Referenz und insbesondere auf der eigenen Website als Hyperlink anbieten und in der eigenen Kommunikation erwähnen.
14. Loyalität
14.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung auch über Dritte, von Mitarbeitern die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach beendigung des Vertrages, unterlassen.
15. Datenschutz und Geheimhaltung
15.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, weiterzugeben noch zu verwerten.
15.2. Die AGENTUR speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (zB Adresse und Bankverbindung) unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
15.3. Die AGENTUR verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeitenim Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
17. Allgemeine Bestimmungen
17.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in Niederösterreich, Österreich, als vereinbart.
17.2. Sämtliche Vereinbarungen zwischen die AGENTUR und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erklärungen via E-Mail genügen der Schriftform, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist wie beispielsweise in Punkt 5.5.
17.3. Werden der AGENTUR bei Auftragserteilung konkrete Ansprechpartner des Kunden für das Projekt genannt oder deren Auftritt nicht widersprochen, bestätigt der Kunde dadurch, dass diese rechtsverbindliche Erklärungen abgeben können.
17.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.